Das Thema "Vorsorgedossier" ist einfacher, als man denkt. Es braucht im Normalfall weder Juristen, Treuhänder, Banker oder Versicherungsexperten, um für viel Geld die Vollmachten und Wünsche im Sinne des 2013 geänderten Gesetztes zu formulieren und sich das Risiko der Unzurechnungsfähigkeit frühzeitig korrekt zu arrangieren.
Lassen Sie sich helfen und die Formalität ist rasch und kostengünstig erledigt.
Hintergrund zum Vorsorge-Auftrag:
Seit der Gesetzesänderung von 2013 wird ohne das Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht automatisch die kesb (Kinder und Erwachsenenschutzbehörde, vormals Vormundschaftsbehörde) im Falle der Urteilsunfähigkeit mit allen wichtigen Entscheiden betraut. Es können nur noch die im selben Haushalt lebenden Partner über ganz einfache Geschäfte (z.B. alltägliche Zahlungen) entscheiden, die weitreichenderen Entscheide liegen dann in den Händen der kesb - alle anderen Angehörigen oder Vertrauten haben keine Kompetenzen.
Situation:
Das Gesetz ist angesichts heute vieler unterschiedlicher Familien- und Lebensumstände absolut sinnvoll. Jede Person kann so relativ einfach bestimmen und auch ändern, durch wenn sie vertreten werden will. Eine Demenzkrankheit im Alter, ein Hirnschlag oder ein Unfall auch in jüngeren Jahren kann zu einer Situation führen, in welcher vorübergehend oder dauernd Entscheide übernommen werden müssen. Im Rahmen der administrativen Angebote des Concierge-Service in Nänikon und des Angebots des Partnerservices von «Leben mit Qualität» in Meggen/LU für ältere Personen bieten wir Hilfe bei der Erstellung der Dokumente an. Unsere Erfahrung zeigt:
Was wollen wir bewirken:
Ohne das Gesetz oder die kesb zu bewerten wollen wir die folgenden Ziele verfolgen:
Und was ist das Vorsorge-Dossier?
Unter dem Vorsorge-Dossier versteht man ein Set von Dokumenten: Den Vorsorgeauftrag (=Vollmacht), die Patientenverfügung (Medizinisch Anweisungen), die Anordnung im Todesfall (Bestattungwünsche usw.) bis hin auch zum Testament.
Erstellung des Vorsorgedossiers mit Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Anordnung für den Todesfall
Wir helfen kompetent und menschlich - auf Deutsch, Englisch oder Spanisch!
Wir sprechen mit Ihnen, beraten Sie, klären offene Fragen für Sie ab und füllen alle Angaben fix fertig für die Übernahme in Ihr Originaldossier ab. Und das ab CHF. 150.-- pro Auftrag
Für wenig Geld ersparen Sie sich Zeit und Unsicherheiten, bekommen fundierte Ratschläge und haben am Ende ein unangenehmes Thema erledigt.
Wichtig zu wissen: Für die Erstellung der Vorsorgedokumente braucht es keine Informationen über Vermögensverhältnisse, Bankverbindungen usw. Diese Informationen sind nicht nötig!
Vorträge, Merkblätter für soziale Institutionen, Vereine oder Arbeitgeber
Gerne klären wir an Anlässen, Vereinssitzungen, Personalanlässen in Form von ca. 20-Minütigen Referaten neutral über die Fakten, die Konsequenzen und Möglichkeiten auf. Nicht nur für Alter- und Pflegeheime, denn das Thema betrifft alle Erwachsenen.
Arbeitgeber können von uns Merkblätter für den Aushang in der Cafeteria oder der Kantine erhalten. So festigen Sie Ihren Ruf als soziales Unternehmen. Bekommen Ihre Mitarbeiter Probleme mit Unzurechnungsfähigkeit in näheren Umfeld, so wirkt sich dies rasch auf die Leistung bei der Arbeit aus. Mit dem Aushang eines Merkblattes können Sie mit quasi null Aufwand die frühzeitige Regelung grober Probleme im privaten Umfeld ihrer MitarbeiterInnen massgeblich beeinflussen. Es gibt keinen Grund, das nicht zu tun.
Der Beobachter hat nach dem DOKUPASS der Pro Senectute, nach den Vorlagen des Schweizerischen Roten Kreuzes, der SAMW, der Swisslife und diverser Banken auch ein Info- und Vorlagenpaket zum Thema Vorsorge-Auftrag, Patientenverfügung und Anordnung im Todesfall lanciert. Für den Preis von CHF 48.-- haben Sie alles, müssen sich aber selber durcharbeiten.
Mit uns haben Sie viel weniger Aufwand und haben alles viel schneller erledigt. Vertrauen Sie uns. Gerne geben wir Ihnen auch Referenzen.